Landwirtschaftliche Betriebe können private Beratung in Anspruch nehmen, um ihre unternehmerischen Kompetenzen weiter zu verbessern, um wettbewerbsfähiger zu werden und um besonders umwelt-, tier- und qualitätsgerecht zu produzieren. Die private Beratung kann vom Land Rheinland-Pfalz finanziell gefördert werden. Die Förderung wird auf Grund der EG-Verordnung Nr. 1857/2006 vom 15.12.2008 für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen in landwirtschaftlichen Betrieben im Bereich der Primärproduktion gewährt. Die Beratungsanbieter müssen besonders qualifiziert sein; sie müssen vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau im Vorfeld anerkannt werden. Eine Förderung der Beratungsleistungen kann danach bei der ADD beantragt werden.
Die Förderungsrichtlinien, den Antrag zur Anerkennung als Beratungsanbieter, den Antrag auf Förderung von Beratungsleistungen (gleichzeitig Verwendungsnachweis) können Sie sich rechts herunterladen.
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